Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung
(1) Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten grundsätzlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere mündliche bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Auftragserteilung durch den Kunden anerkannt. Einkaufsbedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Schweigen auf abweichende Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen, und zwar auch für den Fall, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
(2) Katalogangaben, Abbildungen und Eigenschaften sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten. Zwischenverkauf vorbehalten. Wir behalten uns vor, die angebotenen Waren in technisch verbessertem oder in verändertem Design zu liefern.
(3) Die unseren Angeboten beigefügten Unterlagen, bzw. grundsätzlich sämtliche von uns bereitgestellte Informationen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Kalkulationen und sonstige Information – sei es in körperlicher oder in digitaler Form – unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung, egal ob vollständig oder nur in Ausschnitten, nicht an Dritte weitergeben werden oder diesen zugänglich gemacht werden.
(4) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn durch unseren Kunden ein schriftlicher Auftrag formuliert wird und dieser durch uns schriftlich bestätigt und somit die Annahme des Auftrags erfolgt.
Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt und für Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei frachtfreier Lieferung. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, solange nicht alle offenen Zahlungen durch den Kunden getätigt wurden. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. In der Zurücknahme der verkauften Ware und in der Pfändung der Ware durch uns liegt stets der Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall des Rücktritts erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung, dass wir die gelieferte Ware auf seine Kosten wegnehmen oder wegnehmen lassen dürfen. Der Kunde gewährt freien Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Durch Rücktritt wird die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwandsausgleich nicht ausgeschlossen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln – insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Solange die von uns gelieferte Ware unserem Eigentumsvorbehalt unterliegt, darf die Ware durch den Kunden ohne unsere schriftliche Zustimmung weder veräußert, verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Eine Pfändung oder Beschlagnahmung durch Dritte ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware in Augenschein zu nehmen. Der Kunde gewährt uns Zugang zu seinen Räumlichkeiten.
Lieferung und Abnahme
(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt der Versand von Ware durch uns unversichert und auf Gefahr und zu Lasten des Kunden.
(2) Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, welche für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen werden unabhängig der ausstehenden Lieferung/Leistung anteilig zur Zahlung fällig. Die Wahl des Versandweges und der Versandart obliegen uns nach bestem Wissen und Gewissen.
(3) Liefertermine gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand am vereinbarten Lieferort zur Abnahme angeboten wurde. Dienstleistungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Dienstleistung am vereinbarten Leistungsort erbracht wurde. Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind und beginnen erst mit Erfüllung aller Voraussetzungen für die Lieferung/Leistung, wie z.B. Erhalt einer durch uns geforderten Anzahlung, Bereitstellung vereinbarter Sicherungsmittel, Abschluss offizieller Formalitäten, Vorliegen freigegebener und unterzeichneter Planungsvorschläge, statische Freigabe, etc., die durch den Auftraggeber zu leisten sind. Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. Wir sind bei ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Lieferverzögerung durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse kann die Lieferung von uns um die Dauer der entsprechenden Verhinderung hinausgeschoben werden.
(4) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstandenen Schaden, einschließlich möglicher Mehraufwendungen, einzufordern. Dies gilt insbesondere für Wartezeiten am Montageort. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Gerät der Kunde wie zuvor beschrieben in Annahmeverzug, so geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
Vorbereitende Maßnahmen des Kunden
(1)Erfolgt die Einbringung und/oder Montage der Ware durch uns an einem vom Kunden bestimmten Ort, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Einrichtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen und alle erforderlichen Vorarbeiten erbracht sind.
Sofern die Aufgabe nicht schriftlich mit unserer Zustimmung an uns übertragen wurde stellt der Auftraggeber sicher, dass
- Vorarbeiten gemäß unserer Vorgaben ausgeführt sind
- ausreichende und geeignete Zugangsmöglichkeiten bestehen
- ausreichende und geeignete Park- und Lagerfläche vorhanden ist
- statische Voraussetzungen erfüllt und von einem Statiker bestätigt sind
- Zugang zu sanitären Anlagen besteht
- Werkzeuge geschützt gelagert werden können
- die von uns benannten Kran-, Hebe- oder sonstige Transportgeräte rechtzeitig bereitgehalten werden, insofern diese nicht Bestandteil unserer Leistung sind
Erfüllungsort und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort für Leistungen ist unser Firmensitz. Nutzen und Gefahr gehen, unabhängig von Art und Form der Lieferung auf den Kunden über, wenn die zu liefernde Ware die von uns gewählte Produktionsstätte verlässt, dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder die Ware an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten übergeben wurde. Vor Absendung der Ware trägt der Kunde die Gefahr des von keiner Seite verschuldeten Untergangs, Besitzverlustes oder der Beschädigung der Ware, wenn die Auslieferung der versandbereiten Ware auf Verlangen des Kunden erst zu einem späteren Termin als dem vorgesehenen erfolgen soll.
(2) Die Gefahr geht mit dem abgelaufenen, vorgesehenen Versandtag auf den Kunden über.
(3) Verweigert der Kunde die Annahme der Ware bereits vor Versand, so lagern wir die Ware für Rechnung und Gefahr bei uns oder anderweitig ein.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise sind Nettopreise ab Versandort ohne Fracht und Verpackung. Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer muss hinzugerechnet werden. Auf Wunsch des Kunden und bei Realisierbarkeit durch uns können die o.g. Kosten bereits Bestandteil des Angebots sein. Sonstige Kosten wie Entladung, Einbringung, Montage, etc., werden gesondert aufgeführt. An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Die angegebenen Preise gelten, soweit wir nicht durch Preiserhöhungen der Hersteller und Zulieferer zu Preiskorrekturen gezwungen werden.
(2) Treten sechs Monate nach Auftragseingang Materialpreis- oder Lohnveränderungen auf, so sind wir berechtigt unsere Preise entsprechend angemessen nachträglich zu verändern. Als Berechnungsgrundlage dient die Formal der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.
(3) Unsere Rechnungen sind gemäß Rechnungsdatum sofort und ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung nach zwei Wochen ab Rechnungsdatum automatisch in Verzug. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4) Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Übergabe und Abnahme durch den Kunden. Bei Erstbestellern und Neukunden behalten wir uns eine Belieferung gegen Vorauskasse vor. Je nach Warenart und Auftragsvolumen (>5T€) sind 30% der Auftragssumme bei Eingang der schriftlichen Bestellung des Kunden, 30% bei Auftragsbestätigung durch uns, 20% bei Anzeige unserer Lieferbereitschaft und der Rest nach erfolgter Übergabe und Abnahme durch den Kunden zu zahlen.
(5) Zutreffende Zahlungsbedingungen werden individuell und angebotsbezogen ausgewiesen.
Haftung
(1) Bei Vertragsverletzungen durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden. Im Fall von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen und mechanischen Einrichtungen haften wir nicht.
Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren auf ihre Eignung und Zwecke zu prüfen. Mängelrügen können nur anerkannt werden, wenn der Kunde die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft am vereinbarten Bestimmungsort sorgfältig prüft (§434 I; $633 II BGB) und uns die vermeintlichen Mängel unverzüglich mitteilt. Nachweislich verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Rüge oder wird die Ware von ihm verarbeitet, verbaut oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt und wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet.
(2) Für einen rechtzeitig gerügten und wesentlichen Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzlieferung nicht möglich sein, misslingen oder kann Ersatz nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, sind wir zur Wandlung oder Minderung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
(3) Wir behalten uns ein dreimaliges Nachbesserungsrecht vor.
(4) Ersatzteile, die nicht durch uns, sondern durch den Kunden oder dessen Beauftragten selbständig eingebaut werden unterliegen nicht unserer Gewährleistung. Ebenso eine dadurch entstehende Fehlfunktion des betroffenen Hauptgerätes und seiner Peripherie, mittelbar oder unmittelbar, ist nicht Bestandteil unserer Gewährleistung.
(5) Kosten, die durch eine mangelhafte oder unvollständige Bestellung des Kunden entstehen und auch nach Vorliegen unserer Auftragsbestätigung nicht korrigiert werden, werden im Falle einer notwendigen Nachbesserung einzig vom Kunden getragen. Jede Bestellung wird von uns auf Plausibilität und Realisierbarkeit im Sinne des Kunden geprüft.
Rückgabe gelieferter Ware
(1) Die Rückgabe gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rechte des Kunden wegen Mängelrüge bleiben damit unberührt. Die Rücksendung hat kostenfrei zu erfolgen.
(2) Die Rückgabe ist in vollzähliger, unbeschädigter Originalverpackung ohne Fremdmarkierung unter Angabe der Lieferschein bzw. Rechnungsnummer vorzunehmen.
Vertragsverletzungen
(1) Vertragsverletzungen des Kunden berechtigen uns vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche Lieferung an den Kunden einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Erfüllungsort, Gerichtstand
(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Mönchengladbach.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche Kaufrecht aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.
(3) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mönchengladbach. Wir sind jedoch auch berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt dann, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Vermögen ist.
(4) Durch die Änderung oder etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Kunde verpflichtet, sich mit uns über eine wirksame Regelung zu einigen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtszulässiger Weise am nächsten kommt.
Datenschutz
(1) Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundes-Datenschutz-Gesetzes zu verarbeiten.
(2) Grundsätzlich werden alle Daten unserer Kunden EDV-technisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen und deren Förderung erforderlich ist.
Verweise
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Stand: 01.01.2015